Robert Kapfenberger | Masterproduction
WebDesign & EDV-Service | zert. Datenschutzbeauftragter

Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen von Robert Kapfenberger - Masterproduction | WebDesign & EDV-Service | Datenschutzbeauftragter | Meldestellenbeauftragter

Stand 03/2024

§ 1 Allgemeines

(1) Für Verträge mit Robert Kapfenberger gelten ausschließlich diese Geschäfts- und Verkaufsbedingungen. Diese haben Gültigkeit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Die Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten grundsätzlich mit der Bestellung, spätestens mit Abnahme der Leistung bzw. Entgegennahme der Ware als angenommen.

(2) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Ergänzungen und Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

(3) Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen des Auftraggebers wird daher ausdrücklich widersprochen.

(4) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen auf diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(5) Sofern keine andere Vereinbarung über den Gerichtsstandort vorliegt, ist Rosenheim Gerichtsstandort.

(6) Robert Kapfenberger ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung wird Robert Kapfenberger den Auftraggeber unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Auftraggebers informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis gegenüber Robert Kapfenberger in Schrift- oder Textform widerspricht.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Angebote sind stets freibleiben und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusage erfolgt.

(2) Stimmt der Auftraggeber dem Angebot zu, hat dieser es handschriftlich zu unterzeichnen und über den Postweg oder fernschriftlich an Robert Kapfenberger zurückzusenden. Für angenommene Aufträge erfolgt eine schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung durch Robert Kapfenberger. Mit dieser Zusendung wird die Bestellung für den Auftraggeber verbindlich und bei Abnahme der Dienstleistung bzw. bei Erhalt der Ware ist der vereinbarte Preis zu entrichten. Im Rahmen der Erstellung einer Webseite besteht Gestaltungsfreiheit.

(3) Beauftragt der Auftraggeber Robert Kapfenberger mit einer Leistung oder Bestellung von Ware, die keine weitere Klärung durch ein Angebot erfordert, gilt der Auftrag durch den Auftraggeber mit der Beauftragung als verbindlich erteilt. Der Auftrag gilt als angenommen und bestätigt, sobald Robert Kapfenberger mit den Arbeiten beginnt bzw. die gewünschte Ware besorgt.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Robert Kapfenberger bietet folgende Leistungen an

a. Erstellung, Anpassung und Pflege von Webseiten
b. Sonstige Grafikdienstleistungen
c. Webhosting, Domainregistrierung
d. Installation, Einweisung und Schulungen
e. Vertrieb von Hard- und Software
f. Datenschutzberatung und externer Datenschutzbeauftragter
g. Betreuung einer internen Meldestelle, Meldestellenbeauftragter (HinSchG)

(2) Nachdem die Bestellung des Auftragsgebers für ihn verbindlich wurde, nimmt Robert Kapfenberger die Arbeit auf und wird ggf. zum vereinbarten Termin einen vorläufigen Entwurf erstellen bzw. die Ware senden.

(3) Bei der Erstellung einer Webseite, wird dem Auftraggeber ein Entwurf zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht Änderungen zu verlangen. Sollte der Entwurf dem Auftraggeber vollständig nicht zusagen, kann er einen zweiten Entwurf verlangen. Bei wesentlichen Änderungen über den zweiten Entwurf der Webseite hinaus, kann Robert Kapfenberger den erforderlichen Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

(4) Alle Dienstleistungen darüber hinaus gehören nur zu den Leistungspflichten von Robert Kapfenberger, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

(5) Teillieferungen durch Robert Kapfenberger sind zulässig, soweit diese für den Auftraggeber nicht unzumutbar sind.

(6) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Webseite rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:

a. Die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG
b. Pflicht zur Datenschutzerklärung nach § 13 TMG
c. Informationspflicht nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge)
d. Informationspflicht nach § 312c BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr)
e. Prüfpflicht bei Linksetzung
f. Prüfpflicht für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blog und Chaträumen
g. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften
h. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte)

Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Sollte Robert Kapfenberger ein Schaden erwachsen, weil der Auftraggeber die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist Robert Kapfenberger berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.

(2) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten in Abhängigkeit von Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete. Versand ins Ausland nur auf Anfrage!

(3) Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge

a. des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form
b. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c. von Aufwand für Lizenzmanagement,
d. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e. außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

(4) Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, fällig. Robert Kapfenberger erstellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftragsgeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn Robert Kapfenberger über den Betrag verfügen kann.

(5) Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.

(6) Der Auftraggeber muss damit rechnen, dass Robert Kapfenberger die Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann Robert Kapfenberger Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

(7) Robert Kapfenberger ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen. Ebenso ist die Lieferung von Waren gegen Vorkasse nicht ausgeschlossen.

(8) Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Termine, Fristen, Leistungshindernisse

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Ist für die Leistung von Robert Kapfenberger die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

(3) Bei Verzögerungen infolge von

a. Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebers
b. Unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Robert Kapfenberger nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c. Probleme mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),

verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

(4) Soweit Robert Kapfenberger seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für Robert Kapfenberger unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für ihn keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

(5) Werden von dem Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

(6) Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Die vereinbarte Leistungsfrist verlängert sich gegebenenfalls um die Zeit, bis der Auftraggeber alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind.

§ 6 Abnahme

(1) Der Auftraggeber wird die Leistungen von Robert Kapfenberger innerhalb einer normalen Frist (i.d.R. innerhalb einer Woche) abnehmen, sobald Robert Kapfenberger die Abnahmebereitschaft mitteilt.

(2) Die Leistungen von Robert Kapfenberger gelten als abgenommen, wenn Robert Kapfenberger die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat

a. und der Auftraggeber daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,

b. oder der Auftraggeber die Webseite oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder Robert Kapfenberger damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel, der von Robert Kapfenberger erbrachten Leistungen beruht.

(3) Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

§ 7 Mitwirkungspflicht

(1) Der Auftraggeber wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Webseiten zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.

(2) Soweit Robert Kapfenberger dem Auftraggeber Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Robert Kapfenberger keine Korrekturaufforderung erhält.

(3) Der Auftraggeber ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Robert Kapfenberger räumt dem Auftraggeber ein ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt Robert Kapfenberger Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Auftraggebers, so ist der Nutzungszweck der Webseite und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Leistungen von Robert Kapfenberger.

(2) Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, Robert Kapfenberger über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.

(3) Robert Kapfenberger geht bei der Verwendung von Vorlagen des Auftraggebers davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Auftraggeber über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

(4) Robert Kapfenberger nimmt für die Webseite auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Auftraggeber nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Robert Kapfenberger keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Robert Kapfenberger wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.

(5) Robert Kapfenberger kann dem Auftraggeber die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Webseite erfolgt nicht.

(6) Der Auftraggeber darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Webseite nutzen. Wird Robert Kapfenberger vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Auftraggeber Robert Kapfenberger zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Robert Kapfenberger über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Robert Kapfenberger dabei zu unterstützen.

(8) Werden dem Auftraggeber Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Robert Kapfenberger z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er Robert Kapfenberger unverzüglich darüber informieren.

§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

(1) Der Auftraggeber räumt Robert Kapfenberger das Recht ein, das Logo von Robert Kapfenberger und ein Impressum in die Webseiten des Auftraggebers einzubinden und diese miteinander und der Webseite von Robert Kapfenberger zu verlinken. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

(2) Robert Kapfenberger behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Vorlagen des Auftraggebers beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Webseite des Auftraggebers in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 10 Gewährleistung

(1) Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von Robert Kapfenberger innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Auftraggebers durch Robert Kapfenberger ausgebessert oder ausgetauscht. Robert Kapfenberger behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Auftraggeber kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

(2) Der Auftraggeber wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten beachten.

(3) Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Webseitenelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.

(4) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.

(5) Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.

(6) Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Auftraggeber ohne weiteres auffallen, muss der Auftraggeber Robert Kapfenberger binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschriebenen Briefs rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei Robert Kapfenberger innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

§ 11 Haftung

(1) Für Rechtsmängel und Garantien haftet Robert Kapfenberger unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet Robert Kapfenberger. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Robert Kapfenberger.

(3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Robert Kapfenberger und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(4) Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

(5) Weitere Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

§ 12 Pflicht des Auftraggebers zur Datensicherung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Auftraggeber verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Robert Kapfenberger speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Auftraggebers (z. B. Adresse und Bankverbindung).

(2) Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Auftraggeber daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.

(3) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

(4) Robert Kapfenberger weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 14 Kündigung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftraggeber bei Verträgen über regelmäßige Leistungen frühestens 3 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 8 - Nutzungsrechte - und wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann Robert Kapfenberger fristlos kündigen.

§ 15 Mitteilungen

(1) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

(2) Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

(3) Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.

(4) Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

(5) Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

Für Warenlieferungen gelten außerdem §16, §17, §18:

§ 16 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr bei gelieferter Ware geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt hat und dies dem Käufer anzeigt.

§ 17 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung, zwischen Käufer und Verkäufer erfüllt sind.

(2) Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit dem Verkäufer bereits ab.

(3) Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht.

(4) Übersteigt der Wert sämtlicher für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 %, so wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.

(5) Der Verkäufer ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

§ 18 Rücknahme von Ware

(1) Jeder Umtausch oder jede Rücknahme von einwandfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern Robert Kapfenberger Ware zurücknimmt, ist Robert Kapfenberger berechtigt eine Nutzungsentschädigung zu verlangen. Die Nutzungsentschädigung beträgt bei Rücknahme (ab Lieferdatum) innerhalb von einem Monat 25% (jeder weitere Monat 10% mehr) des Kaufpreises.


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