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Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen von Robert Kapfenberger | Masterproduction

Version 1.7
Stand: 17.04.2026
Was ist neu in Version 1.7?

Was ist neu in Version 1.7?

Ich habe meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisiert, um moderne Arbeitsweisen, aktuelle Gesetze und maximale Rechtssicherheit für uns beide abzubilden.

  • Leistungsumfang: Ich habe den Katalog allgemein formuliert, um flexibel auf verschiedene Projekte eingehen zu können. Der exakte Umfang wird weiterhin verbindlich in meinem Angebot oder Auftrag definiert.
  • Projektarten: Ich unterscheide nun klar zwischen Einmalprojekten (enden mit Abnahme) und Dauerverträgen (z. B. Hosting, Wartung, Datenschutzberatung).
  • Digitale Prozesse: Sie können Aufträge bei mir nun auch per E-Mail oder über digitale Bestätigungsverfahren (z. B. Signatur-Tools) verbindlich annehmen – keine handschriftliche Unterschrift mehr nötig.
  • KI-Nutzung: Ich setze KI-Tools für effiziente Ergebnisse ein. Sie können dem jedoch vor Projektstart jederzeit in Textform widersprechen.
  • Einfachere Kommunikation: Mängel können bei mir künftig bequem per E-Mail (Textform) gemeldet werden – kein Einschreiben mehr nötig.
  • Rechtliche Updates: Meine AGB sind an das DDG, TDDDG und BFSG (Barrierefreiheit) angepasst.
  • Datenschutz: Ich verweise auf meine aktuelle Datenschutzerklärung, setze auf AVV-Pflicht bei Datenverarbeitung und habe eine Löschfrist von 3 Monaten nach Vertragsende festgelegt.
  • Risikomanagement: Ich habe neue Regelungen zu Insolvenz, Open-Source-Lizenzen, externen APIs und Subunternehmern eingefügt.
  • Quellcode: Dieser ist nicht automatisch enthalten, kann aber auf Wunsch gesondert vereinbart werden.

§ 1 Allgemeines

(1) Für Verträge mit Robert Kapfenberger gelten ausschließlich diese Geschäfts- und Verkaufsbedingungen. Diese haben Gültigkeit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Die Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten grundsätzlich mit der Bestellung, spätestens mit Abnahme der Dienstleistung bzw. Entgegennahme der Ware als angenommen.

(2) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Ergänzungen und Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

(3) Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen des Auftraggebers wird daher ausdrücklich widersprochen.

(4) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen auf diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(5) Sofern keine andere Vereinbarung über den Gerichtsstandort vorliegt, ist für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen Rosenheim Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB bleibt es bei den gesetzlichen Gerichtsständen.

(6) Robert Kapfenberger ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung wird Robert Kapfenberger den Auftraggeber unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Auftraggebers informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis gegenüber Robert Kapfenberger in Schrift- oder Textform widerspricht.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusage erfolgt.

(2) Stimmt der Auftraggeber dem Angebot zu, kann dies schriftlich, per E-Mail oder über ein digitales Bestätigungsverfahren (z. B. über das verwendete Angebotssystem) erfolgen. Für angenommene Aufträge erfolgt eine schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung durch Robert Kapfenberger. Mit dieser Zusendung wird die Bestellung für den Auftraggeber verbindlich und bei Abnahme der Dienstleistung bzw. bei Erhalt der Ware ist der vereinbarte Preis zu entrichten. Im Rahmen der Erstellung einer Webseite besteht Gestaltungsfreiheit.

(3) Beauftragt der Auftraggeber Robert Kapfenberger mit einer Leistung oder Bestellung von Ware, die keine weitere Klärung durch ein Angebot erfordert, gilt der Auftrag durch den Auftraggeber mit der Beauftragung als verbindlich erteilt. Der Auftrag gilt als angenommen und bestätigt, sobald Robert Kapfenberger mit den Arbeiten beginnt bzw. die gewünschte Ware besorgt.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Robert Kapfenberger erbringt IT- und Webdienstleistungen, insbesondere Webentwicklung, Webhosting und Domainregistrierung, Grafikdienstleistungen, IT-Betreuung, Digitalisierungsberatung, Vertrieb von Hard- und Software, Installation und Schulung sowie Datenschutzberatung, die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten und die Betreuung einer internen Meldestelle nach dem HinSchG. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.

(2) Nachdem die Bestellung des Auftraggebers für ihn verbindlich wurde, nimmt Robert Kapfenberger die Arbeit auf und wird ggf. zum vereinbarten Termin einen vorläufigen Entwurf erstellen bzw. die Ware senden.

(3) Bei der Erstellung einer Webseite wird dem Auftraggeber ein Entwurf zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, Änderungen zu verlangen. Sollte der Entwurf dem Auftraggeber vollständig nicht zusagen, kann er einen zweiten Entwurf verlangen. Bei wesentlichen Änderungen über den zweiten Entwurf der Webseite hinaus kann Robert Kapfenberger den erforderlichen Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

(4) Alle Dienstleistungen darüber hinaus gehören nur zu den Leistungspflichten von Robert Kapfenberger, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

(5) Teillieferungen durch Robert Kapfenberger sind zulässig, soweit diese für den Auftraggeber nicht unzumutbar sind.

(6) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Webseite sowie der Nutzung digitaler Dienste rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:

  • a. Die Impressumspflicht nach § 5 DDG
  • b. Pflicht zur Datenschutzerklärung nach Art. 13, 14 DSGVO i.V.m. TDDDG 
  • c. Informationspflicht bei Fernabsatzverträgen nach § 312c BGB
  • d. Informationspflicht im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312i BGB
  • e. Prüfpflicht bei Linksetzung 
  • f. Prüfpflicht für nutzergenerierte Inhalte (Foren, Blogs, Kommentare)
  • g. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften
  • h. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter
  • i. Pflicht zur Barrierefreiheit digitaler Produkte nach dem BFSG, soweit anwendbar
  • j. Pflicht zur datenschutzkonformen Einbindung von Cookies und Drittdiensten nach TDDDG und DSGVO
  • k. Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem HinSchG, soweit anwendbar

Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Sollte Robert Kapfenberger ein Schaden erwachsen, weil der Auftraggeber die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist Robert Kapfenberger berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.

(2) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten in Abhängigkeit von Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete. Versand ins Ausland nur auf Anfrage.

(3) Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge:

  • a. des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form
  • b. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter
  • c. von Aufwand für Lizenzmanagement
  • d. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen
  • e. außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen

(4) Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Robert Kapfenberger erstellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn Robert Kapfenberger über den Betrag verfügen kann.

(5) Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.

(6) Der Auftraggeber muss damit rechnen, dass Robert Kapfenberger die Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann Robert Kapfenberger Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

(7) Robert Kapfenberger ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen. Ebenso ist die Lieferung von Waren gegen Vorkasse nicht ausgeschlossen.

(8) Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Termine, Fristen, Leistungshindernisse

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Ist für die Leistung von Robert Kapfenberger die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

(3) Bei Verzögerungen infolge von:

  • a. Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebers
  • b. Unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Robert Kapfenberger nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten
  • c. Probleme mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller)

verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

(4) Soweit Robert Kapfenberger seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für Robert Kapfenberger unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für ihn keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

(5) Werden von dem Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

(6) Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Die vereinbarte Leistungsfrist verlängert sich gegebenenfalls um die Zeit, bis der Auftraggeber alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind.

§ 6 Abnahme

(1) Der Auftraggeber wird die Leistungen von Robert Kapfenberger innerhalb einer normalen Frist (i. d. R. innerhalb einer Woche) abnehmen, sobald Robert Kapfenberger die Abnahmebereitschaft mitteilt.

(2) Die Leistungen von Robert Kapfenberger gelten als abgenommen, wenn Robert Kapfenberger die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat:

  • a. und der Auftraggeber daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
  • b. oder der Auftraggeber die Webseite oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder Robert Kapfenberger damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von Robert Kapfenberger erbrachten Leistungen beruht.

(3) Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

§ 7 Mitwirkungspflicht

(1) Der Auftraggeber wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Webseiten, zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.

(2) Soweit Robert Kapfenberger dem Auftraggeber Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Robert Kapfenberger keine Korrekturaufforderung erhält.

(3) Der Auftraggeber ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen, verantwortlich.

(4) Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nach Absatz 1 nicht nach und verzögert sich dadurch die Leistungserbringung, ist Robert Kapfenberger berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand nach den jeweils gültigen Stundensätzen abzurechnen. Bleibt der Auftraggeber die Mitwirkung länger als vier Wochen schuldhaft aus, ist Robert Kapfenberger berechtigt, den Vertrag nach einer angemessenen Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung außerordentlich zu kündigen.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Robert Kapfenberger räumt dem Auftraggeber ein ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt Robert Kapfenberger Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Auftraggebers, so ist der Nutzungszweck der Webseite und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Leistungen von Robert Kapfenberger.

(2) Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, Robert Kapfenberger über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.

(3) Robert Kapfenberger geht bei der Verwendung von Vorlagen des Auftraggebers davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Auftraggeber über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

(4) Robert Kapfenberger nimmt für die Webseite auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Auftraggeber nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u. a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Robert Kapfenberger keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Robert Kapfenberger wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.

(5) Robert Kapfenberger kann dem Auftraggeber die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15 % in Rechnung stellen. Ein darüber hinausgehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Webseite erfolgt nicht.

(6) Der Auftraggeber darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Webseite nutzen. Wird Robert Kapfenberger vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Auftraggeber Robert Kapfenberger zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Robert Kapfenberger über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Robert Kapfenberger dabei zu unterstützen.

(8) Werden dem Auftraggeber Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Robert Kapfenberger z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er Robert Kapfenberger unverzüglich darüber informieren.

(9) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, umfasst die Nutzungsrechtseinräumung nicht die Überlassung des Quellcodes. Der Quellcode kann auf Wunsch des Auftraggebers gesondert vereinbart und vergütet werden.

§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

(1) Der Auftraggeber räumt Robert Kapfenberger das Recht ein, das Logo von Robert Kapfenberger und ein Impressum in die Webseiten des Auftraggebers einzubinden und diese miteinander und der Webseite von Robert Kapfenberger zu verlinken. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

(2) Robert Kapfenberger behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Vorlagen des Auftraggebers beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Webseite des Auftraggebers in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 10 Gewährleistung

(1) Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von Robert Kapfenberger innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Auftraggebers durch Robert Kapfenberger ausgebessert oder ausgetauscht. Robert Kapfenberger behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Auftraggeber kostenlos einen korrigierten Releasestand zur Verfügung. Darüber hinausgehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

(2) Der Auftraggeber wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten beachten.

(3) Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Webseitenelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.

(4) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.

(5) Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist fehl, so kann der Auftraggeber das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.

(6) Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Auftraggeber ohne weiteres auffallen, muss der Auftraggeber Robert Kapfenberger binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung in Textform rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei Robert Kapfenberger innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Die Rüge gilt in beiden Fällen als fristgerecht, wenn sie innerhalb der jeweils genannten Frist bei Robert Kapfenberger eingegangen ist. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen, sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z. B. durch Fehlerprotokolle).

§ 11 Haftung

(1) Für Rechtsmängel und Garantien haftet Robert Kapfenberger unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet Robert Kapfenberger. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Robert Kapfenberger.

(3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Robert Kapfenberger und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(4) Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

(5) Weitere Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

§ 12 Pflicht des Auftraggebers zur Datensicherung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Auftraggeber verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung unter www.masterproduction.de/datenschutz.

(2) Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Auftraggeber daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.

(3) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

(4) Soweit die Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO begründet, wird vor Beginn der Datenverarbeitung ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen. Die Leistungserbringung kann bis zum Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrages zurückbehalten werden.

(5) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löscht Robert Kapfenberger sämtliche im Rahmen des Auftrags gespeicherte Daten und Entwürfe innerhalb von drei Monaten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Hiervon ausgenommen sind Daten, die für die eigene Buchhaltung oder steuerliche Zwecke erforderlich sind.

§ 14 Kündigung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftraggeber bei Verträgen über regelmäßige Leistungen (z. B. Hosting, Wartung, Datenschutzberatung, Meldestellenbetreuung) frühestens 3 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende in Schriftform gekündigt wird. Einmalige Projektverträge (z. B. Webseitenerstellung) enden mit der Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 8 – Nutzungsrechte – und wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann Robert Kapfenberger fristlos kündigen.

(3) Im Falle der Insolvenz des Auftraggebers oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist Robert Kapfenberger berechtigt, die Leistungserbringung unverzüglich einzustellen und die bereits entstandenen Kosten sowie einen anteiligen Gewinnanspruch für die bis dahin erbrachten Leistungen sofort zu fordern.

§ 15 Mitteilungen

(1) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

(2) Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

(3) Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.

(4) Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

(5) Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung (welche der Schriftform bedarf), bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

§ 16 Subunternehmer

(1) Robert Kapfenberger ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Dritte als Subunternehmer einzusetzen. Der Auftraggeber wird über die Einschaltung neuer Subunternehmer informiert. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Information widerspricht.

(2) Soweit durch die Einschaltung von Subunternehmern eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO begründet wird, gelten die Regelungen des gesondert abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrages.

§ 17 Einsatz von Künstlicher Intelligenz

(1) Robert Kapfenberger ist berechtigt, bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen KI-gestützte Werkzeuge und Verfahren (z. B. zur Texterstellung, Bildgenerierung oder Code-Unterstützung) einzusetzen, sofern der Auftraggeber dem nicht vor Beginn der Leistungserbringung in Textform ausdrücklich widerspricht.

(2) Robert Kapfenberger prüft die durch KI-Tools generierten Ergebnisse vor Übergabe an den Auftraggeber auf Plausibilität und Fehlerfreiheit. Eine Garantie für die uneingeschränkte urheberrechtliche Schutzfähigkeit oder Originalität von KI-generierten Inhalten kann jedoch nicht übernommen werden.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte vor der Veröffentlichung selbst auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) zu prüfen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

§ 18 Haftung für Drittanbieter-Dienste und Schnittstellen

(1) Soweit Robert Kapfenberger Leistungen Dritter (z. B. Schnittstellen/APIs, Plugins, externe Services) in die Leistung integriert, haftet er nicht für Ausfälle, Funktionsstörungen, Datenverluste oder rechtliche Probleme, die ausschließlich auf diesen Dritten zurückzuführen sind.

(2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung solcher Dienste oft eigenen Nutzungsbedingungen des Drittanbieters unterliegt, die Robert Kapfenberger nicht beeinflussen kann.

§ 19 Open-Source-Software

(1) Soweit Robert Kapfenberger bei der Leistungserbringung Open-Source-Software oder -Komponenten verwendet, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen (z. B. GPL, MIT, Apache). Der Auftraggeber erkennt diese mit der Annahme der Leistung an.

(2) Robert Kapfenberger ist berechtigt, den Quellcode der verwendeten Open-Source-Komponenten gemäß deren Lizenzbedingungen bereitzustellen oder zu veröffentlichen, auch wenn der restliche Projektcode urheberrechtlich geschützt ist.

§ 20 Hostingleistungen

(1) Soweit Robert Kapfenberger Webhostingleistungen erbringt, gelten ergänzend die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Nutzungsbedingungen des zugrunde liegenden Hosting-Providers. Robert Kapfenberger haftet nicht für Ausfälle, Datenverluste oder Einschränkungen, die auf den Betrieb des Hosting-Providers zurückzuführen sind.

(2) Eine garantierte Verfügbarkeit der Hostingleistungen wird nicht zugesichert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Geplante Wartungsfenster werden dem Auftraggeber nach Möglichkeit im Voraus mitgeteilt.

(3) Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner auf dem Webspace gespeicherten Daten selbst verantwortlich. Robert Kapfenberger empfiehlt regelmäßige Datensicherungen und haftet nicht für Datenverluste auf dem Server, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Robert Kapfenberger zurückzuführen sind.

§ 21 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.


Ergänzende Bestimmungen für Warenlieferungen

Die nachfolgenden §§ 22–24 gelten ausschließlich für Warenlieferungen.

§ 22 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr bei gelieferter Ware geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt hat und dies dem Käufer anzeigt.

§ 23 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Käufer und Verkäufer erfüllt sind.

(2) Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit dem Verkäufer bereits ab.

(3) Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht.

(4) Übersteigt der Wert sämtlicher für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 %, so wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.

(5) Der Verkäufer ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

§ 24 Rücknahme von Ware

(1) Jeder Umtausch oder jede Rücknahme von einwandfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern Robert Kapfenberger Ware zurücknimmt, ist Robert Kapfenberger berechtigt, eine Nutzungsentschädigung zu verlangen. Die Nutzungsentschädigung beträgt bei Rücknahme (ab Lieferdatum) innerhalb von einem Monat 25 % des Kaufpreises (jeder weitere Monat erhöht sich der Satz um 10 %).