Datenschutz
Hinweisgebermeldestelle
Ich betreibe Ihre interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) als externer Meldestellenbeauftragter – rechtssicher, vertraulich und ohne internen Aufwand.
Leistungsumfang
- Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen
- Vertrauliche Kommunikation mit Hinweisgebern
- Dokumentation und Fristenwahrung nach HinSchG
- Beratung bei der Maßnahmenumsetzung
- Jahresbericht an die Geschäftsführung
- Rechtssichere Aufbewahrung aller Vorgänge
Alle Leistungen auf vorab vereinbartem Termin – kein Sofort-Support. Ich melde mich innerhalb von 1–2 Werktagen.