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Hinweisgebermeldestelle

Ich betreibe Ihre interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) als externer Meldestellenbeauftragter – rechtssicher, vertraulich und ohne internen Aufwand.

Leistungsumfang

  • Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen
  • Vertrauliche Kommunikation mit Hinweisgebern
  • Dokumentation und Fristenwahrung nach HinSchG
  • Beratung bei der Maßnahmenumsetzung
  • Jahresbericht an die Geschäftsführung
  • Rechtssichere Aufbewahrung aller Vorgänge

Alle Leistungen auf vorab vereinbartem Termin – kein Sofort-Support. Ich melde mich innerhalb von 1–2 Werktagen.